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![]() Fischereiverein Grafschaft Schaumburg
Fischereierlaubnisschein Doktorsee 1 und 2 Folgende Bedingungen sind zu beachten: Gefischt werden darf mit 2 Ruten Schonmaße,Schonzeiten,Fangmengen sind zu beachten. Friedfischangeln müssen mit Einfachhaken versehen sein. Beim Blinkern-,Spinnen,Wobblern- und Fliegenfischen darf nur eine Rute benutzt werden Fangbeschränkung pro Tag: Insgesamt dürfen pro Tag nur 4 maßige Edelfische entnommen werden! Danach ist das Fischen sofort einzustellen. Edelfische sind alle Fische die eine gesetzliche Schonzeit und/oder ein gesetzliches Schonmaß haben.
Jugendlichen ist das Raubfischangeln verboten! Angeln dürfen nicht unbeaufsichtigt im Wasser belassen werden. Weser: Weserstrom von km 149 (Rohdener Bach/Koverdsche Weide) bis 171,860- linksseitig (Ellerburg- Viehweide)und bis 165,790- rechtseitig (Schnatbach) Ausgeschlossen von obiger Strecke: 1. Der Rintelner Kreishafen 2. Der Doktorsee 1u.2 3. Durch die Tafeln gekennzeichneten Laich Schonrevieren (vom 20 April bis 31.Mai) Fangbeschrankung in der Weser pro Tag 2 Hechte oder 2 Zander
![]() 2011/01/01 - © Angelsport-Center Detmold
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